Pflegegeld, Pflegegrad, Verhinderungspflege: Die wichtigsten Fachbegriffe verständlich erklärt, kompakt zum Nachschlagen.
Pflege durch einen ambulanten Dienst auf ärztliche Verordnung, gezahlt von der Krankenkasse nach § 37 SGB V.
24-Stunden-Notrufsystem mit Funksender; Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 1 monatlich 25,50 Euro Zuschuss.
Medizinische Hilfen wie Rollstuhl oder Hörgerät auf ärztliche Verordnung, finanziert von der Krankenkasse.
Schriftliche Festlegung medizinischer Behandlungswünsche für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit, § 1827 BGB.
Monatliche Lieferung von Verbrauchshilfsmitteln im Wert von 42 Euro, vollständig von der Pflegekasse bezahlt.
Ambulanter Dienst, der pflegebedürftige Menschen zu Hause versorgt, zugelassen nach § 72 SGB XI.
Geldleistung der Pflegekasse für selbst organisierte Pflege durch Angehörige, ab Pflegegrad 2.
Einstufung der Pflegebedürftigkeit von 1 bis 5 nach dem Maß der Selbstständigkeit.
Schriftliches Gutachten des MD oder Medicproof als Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad.
Produkte zur Erleichterung der häuslichen Pflege; Verbrauchsmittel mit 42 Euro pro Monat finanziert.
Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung, organisatorisch bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt.
Steuerlicher Freibetrag für pflegende Angehörige, gestaffelt nach Pflegegrad zwischen 600 und 1.800 Euro.
Pflegerische Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Wohnortnahe Beratungsstelle der Pflege- und Krankenkassen, kostenfrei und trägerneutral.
Schriftlicher Vertrag zwischen Versichertem und Pflegedienst nach § 120 SGB XI mit detailliertem Leistungsverzeichnis.
Unbezahlte Freistellung von bis zu sechs Monaten zur Pflege eines nahen Angehörigen nach Pflegezeitgesetz.
Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt; gemeinsamer Topf mit Kurzzeitpflege seit 1.7.2025.
Dauerhafte Unterbringung im Pflegeheim, finanziert nach § 43 SGB XI mit gestaffelten Leistungsbeträgen.
Bevollmächtigung einer Vertrauensperson für Entscheidungen bei eigener Handlungsunfähigkeit.
Unser Team beantwortet Ihre Fragen kostenfrei und unverbindlich.