
Beratungsbesuch nach § 37.3.
Pflicht erfüllt. Pflegegeld gesichert.
Wer Pflegegeld bezieht, muss ab Pflegegrad 2 einmal pro Halbjahr einen Beratungsbesuch nachweisen. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, nehmen uns Zeit und schicken den Nachweis direkt an die Pflegekasse.
- Termin meist innerhalb weniger Tage
- Zu Hause in Frankfurt, jeder zweite Termin per Video
- Nachweis an die Pflegekasse in 24 Stunden
- Erinnerung vor der nächsten Frist













