Ein Pflegegrad ist die Eintrittskarte für fast alle Leistungen der Pflegeversicherung. Der Antrag selbst ist überraschend einfach, ein einziger Satz bei Ihrer Pflegekasse reicht aus. Damit Sie nichts versäumen, hier die komplette Anleitung mit Musterbrief, allen Schritten und Tipps aus der Praxis.

Der Antrag in 6 Schritten

SchrittWas passiertWer macht es
1Antrag formlos einreichenSie oder Bevollmächtigte
2Pflegekasse beauftragt den MDPflegekasse
3Begutachtung zu HauseMedizinischer Dienst
4Gutachten und EmpfehlungMD an Pflegekasse
5Bescheid (innerhalb 25 Arbeitstagen)Pflegekasse
6Leistungen rückwirkend zum AntragsmonatPflegekasse

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Die Pflegekasse ist immer bei der gleichen Stelle wie Ihre Krankenkasse angegliedert. Sie können den Antrag stellen:

  • Telefonisch mit einem Satz: "Ich möchte einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen."
  • Schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail
  • Online über das Portal Ihrer Pflegekasse
  • Per Formular der Pflegekasse (auf Wunsch zugeschickt)

Wichtig: Der Antrag muss von der pflegebedürftigen Person oder einer bevollmächtigten Person gestellt werden, nicht von Verwandten ohne Vollmacht.

Musterbrief: Pflegegrad-Antrag

Sie können diesen Text per Brief, Fax oder E-Mail an Ihre Pflegekasse schicken:

> Sehr geehrte Damen und Herren, > > hiermit beantrage ich Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gemäß § 14 SGB XI. > > Ich bitte um Feststellung der Pflegebedürftigkeit und um Einstufung in einen Pflegegrad. Bitte beauftragen Sie den Medizinischen Dienst zeitnah mit der Begutachtung. > > Vor- und Nachname: [Name] > Geburtsdatum: [Datum] > Versichertennummer: [Nummer] > Adresse: [Anschrift] > Telefon: [Nummer] > > Ich bitte um eine schriftliche Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen. > > Mit freundlichen Grüßen > [Unterschrift]

Tipp: Schicken Sie den Brief per Einwurfeinschreiben oder lassen Sie sich den Eingang per E-Mail bestätigen. Das Datum des Antrags ist wichtig, weil die Leistungen rückwirkend zu diesem Monat gezahlt werden.

Schritt 2: Pflegekasse beauftragt den MD

Innerhalb weniger Tage erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD), in Hessen ist das der MD Hessen. Der MD vereinbart mit Ihnen einen Termin für die Begutachtung bei Ihnen zu Hause.

Schritt 3: Die MD-Begutachtung

Der MD kommt zu Ihnen oder zu der pflegebedürftigen Person nach Hause. Die Begutachtung dauert in der Regel 45 bis 90 Minuten. Es werden sechs Lebensbereiche bewertet, von der Mobilität bis zur sozialen Teilhabe.

Eine vollständige Vorbereitungs-Checkliste finden Sie in unserem Artikel MDK-Begutachtung: Vorbereitungs-Checkliste.

Wichtig: Schildern Sie nicht den besten Tag, sondern den schlechten Durchschnittstag. Viele Menschen unterschätzen ihren tatsächlichen Hilfebedarf.

Schritt 4: Wahl zwischen Pflegegeld und Sachleistung

Im Antrag oder spätestens beim Bescheid wählen Sie zwischen drei Optionen:

OptionWas bedeutet das?Für wen?
PflegegeldBargeld an die pflegebedürftige PersonWenn Angehörige pflegen
PflegesachleistungPflegedienst-Leistung über PflegekasseWenn ein Pflegedienst pflegt
KombileistungMischung aus beidemWenn beide pflegen

Sie können die Wahl später jederzeit ändern. Details in unserem Artikel zum Pflegegeld 2026.

Schritt 5: Der Bescheid

Innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragsstellung muss die Pflegekasse den Bescheid versenden. Bei Überschreitung der Frist hat die Pflegekasse pro Woche Verspätung 70 € an Sie zu zahlen.

Der Bescheid enthält: - Den zugesprochenen Pflegegrad - Die Punktzahl aus der Begutachtung - Die zustehenden Leistungen mit Höhe - Den Beginn der Leistungen (rückwirkend zum Antragsmonat) - Die Rechtsbehelfsbelehrung

Schritt 6: Auszahlung und Beginn der Pflege

Pflegegeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt. Die rückwirkenden Beträge ab Antragsmonat werden in der ersten Auszahlung mitgezahlt.

Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?

Ein abgelehnter oder zu niedrig eingestufter Pflegegrad ist häufig. Sie haben ein Monat Zeit ab Zustellung des Bescheids, schriftlich Widerspruch einzulegen. Die Erfolgsquote liegt bei rund einem Drittel. Vollständige Anleitung mit Musterbrief in unserem Artikel zum Widerspruch gegen Pflegegrad.

Praktische Tipps

Pflegetagebuch führen. 1 bis 2 Wochen vor dem MD-Termin notieren, bei welchen Tätigkeiten Hilfe benötigt wird und wie lange. Diese Aufzeichnung ist im Termin Gold wert.Angehörige beim Termin dabei. Eine zweite Person ergänzt Details, an die die pflegebedürftige Person allein nicht denkt.Befunde bereitlegen. Arztbriefe, Krankenhausentlassungen, Diagnosen, Medikamentenliste, Pflege-Hilfsmittel-Liste.Nichts beschönigen. Viele ältere Menschen wollen nicht schwach wirken und untertreiben. Das führt zu einer falschen Einstufung.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Bescheid? +

In der Regel 4 bis 6 Wochen. Die gesetzliche Frist ist 25 Arbeitstage (rund 5 Wochen). Bei Überschreitung muss die Pflegekasse pro angefangene Woche Verspätung 70 € an Sie zahlen.

Werden die Leistungen rückwirkend gezahlt? +

Ja. Leistungen werden rückwirkend zum Antragsmonat gezahlt. Es lohnt sich daher, den Antrag früh zu stellen, auch wenn die Pflegebedürftigkeit noch unsicher ist.

Muss ich Geld zurückzahlen, wenn der Pflegegrad später wegfällt? +

Nein. Solange der Pflegegrad besteht und die Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie nichts zurückzahlen. Bei vorgetäuschter Pflegebedürftigkeit drohen allerdings strafrechtliche Konsequenzen.

Kann ich den Antrag online stellen? +

Ja, die meisten Pflegekassen bieten ein Online-Formular oder eine App an. Schauen Sie auf der Website Ihrer Krankenkasse unter "Pflegeleistungen beantragen".

Wer kann den Antrag stellen? +

Die pflegebedürftige Person selbst, oder eine bevollmächtigte Person (Angehörige mit Vorsorgevollmacht, gerichtlich bestellte Betreuer, Bevollmächtigte mit Generalvollmacht). Ohne Vollmacht können Sie zwar einen Brief schreiben, aber die Pflegekasse wird auf die Zustimmung der pflegebedürftigen Person bestehen.

Was kostet der Antrag? +

Nichts. Antrag und Begutachtung sind kostenfrei.

Was tun bei akutem Fall, etwa Krankenhausentlassung? +

Im akuten Fall greift ein Eilverfahren. Der MD muss innerhalb einer Woche begutachten. Beantragen Sie sofort und weisen Sie auf die Dringlichkeit hin (z. B. mit Krankenhausentlassungsbericht).

Brauche ich eine Vorpflegezeit? +

Nein. Den Pflegegrad können Sie ab dem ersten Tag der Pflegebedürftigkeit beantragen. Eine Vorpflegezeit war früher relevant für die Verhinderungspflege, ist aber für Pflegegrad 4 und 5 seit Juli 2025 abgeschafft.

Was passiert, wenn ich beim MD-Termin nicht zu Hause bin? +

Der MD wird einen neuen Termin vereinbaren. Mehrfaches Versäumen kann zur Ablehnung des Antrags führen.

Kann ich den Pflegegrad rückwirkend beantragen? +

Nein, ein rückwirkender Antrag vor dem Eingangsdatum bei der Pflegekasse ist nicht möglich. Leistungen werden frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich, auch wenn Sie unsicher sind, ob ein Pflegegrad bewilligt wird. Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail mit dem Satz Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung reicht aus, um die Frist zu wahren.

Welche Unterlagen brauche ich für den Pflegegrad-Antrag? +

Für den formlosen Antrag selbst keine. Für die spätere MD-Begutachtung empfiehlt sich: Liste aller Diagnosen, aktuelle Medikamentenplan, Arztberichte der letzten zwei Jahre, Krankenhausentlassungsberichte, Pflegetagebuch über zwei bis vier Wochen sowie eine Vorsorgevollmacht, falls die pflegebedürftige Person den Antrag nicht selbst stellt.

Bekommt jeder, der den Antrag stellt, automatisch einen Pflegegrad? +

Nein. Nur wer in der NBA-Begutachtung mindestens 12,5 Punkte erreicht, erhält Pflegegrad 1. Etwa 20 Prozent aller Anträge werden zunächst abgelehnt. Wenn Sie sicher sind, dass Pflegebedürftigkeit besteht, lohnt sich in jedem Fall der Antrag. Bei Ablehnung haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch, dessen Erfolgsquote bei rund einem Drittel liegt.

Wir begleiten Sie in Frankfurt

Wir kennen die Begutachtungspraxis des MD Hessen und unterstützen Sie beim Antrag, beim MD-Termin und beim Widerspruch, falls notwendig. Kostenfrei und unverbindlich.

Stand Mai 2026 · Rechtsgrundlagen § 18 SGB XI (Begutachtung), § 33 SGB X (Eingangsbestätigung).

Einsatzgebiet: Ambulante Pflege Frankfurt am Main + 15 km · Pflegeberatung bis +75 km