Pflegegeld ist die finanzielle Anerkennung der Pflegekasse für Angehörige, Freunde oder Nachbarn, die einen pflegebedürftigen Menschen zuhause versorgen. Seit der Pflegereform vom 1. Juli 2025 sind die Beträge um 4,5 % angehoben. Wie viel Geld Ihnen 2026 zusteht, wer Anspruch hat und wie die Auszahlung läuft, finden Sie auf dieser Seite im Überblick.

Pflegegeld 2026: Tabelle nach Pflegegrad

Diese monatlichen Beträge zahlt die Pflegekasse aktuell aus (Stand: 2026, gültig seit der Pflegereform vom 1. Juli 2025):

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat Pflegegeld pro Jahr
Pflegegrad 1– (kein Pflegegeld)– (Entlastungsbetrag 131 € / Monat)
Pflegegrad 2347 €4.164 €
Pflegegrad 3599 €7.188 €
Pflegegrad 4800 €9.600 €
Pflegegrad 5990 €11.880 €

Die nächste turnusmäßige Erhöhung ist gesetzlich für 2028 vorgesehen.

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung nach § 37 SGB XI. Es steht pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 2 zu, die zuhause leben und von einer Person aus ihrem privaten Umfeld gepflegt werden, typischerweise Angehörige.

Der Betrag soll die Pflegeperson finanziell unterstützen und entlasten. Wofür Sie das Geld verwenden, entscheiden Sie selbst. Die Pflegekasse macht keine Vorgaben und verlangt keine Belege.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Anerkannter Pflegegrad 2 bis 5. Pflegegrad 1 erhält stattdessen den Entlastungsbetrag.
  2. Häusliche Pflege. Die pflegebedürftige Person lebt zuhause oder bei einer anderen Person privat. In einem Pflegeheim entfällt der Anspruch.
  3. Sichergestellte Pflege durch eine Privatperson. Angehörige, Bekannte, Nachbarn, die Person benötigt keine Pflegeausbildung. Bezahlt werden darf sie für diese Tätigkeit nicht, sonst gilt es nicht mehr als private Pflege.

Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag

Mit Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Stattdessen stehen Ihnen 131 € Entlastungsbetrag monatlich zu, die für anerkannte Unterstützungsleistungen genutzt werden können. Details dazu in unserem Artikel Entlastungsbetrag 131 €: Wofür nutzen?.

Wie wird Pflegegeld ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus auf das Konto der pflegebedürftigen Person, nicht direkt an die Pflegeperson. Wie das Geld innerhalb der Familie verteilt wird, regeln Sie privat.

Wichtig: Der Antrag wirkt rückwirkend zum Antragsmonat. Stellen Sie den Antrag am 28. Februar, gilt das Pflegegeld bei späterer Bewilligung ab Februar. Auch wenn die Begutachtung erst Wochen später stattfindet, gehen Ihnen die rückwirkenden Monate nicht verloren.

Pflegegeld vs. Pflegesachleistung vs. Kombileistung

Sie haben drei Möglichkeiten, wie Sie Pflegeleistungen beziehen:

Leistung Form Wer pflegt?
PflegegeldGeldleistungAngehörige, Freunde, Nachbarn
PflegesachleistungDienstleistung über PflegedienstZugelassener ambulanter Pflegedienst
KombileistungKombination beiderPflegedienst + Angehörige

Pflegesachleistung 2026 (zum Vergleich)

Pflegegrad Pflegesachleistung / Monat
Pflegegrad 2796 €
Pflegegrad 31.497 €
Pflegegrad 41.859 €
Pflegegrad 52.299 €

Rechenbeispiel Kombileistung

Pflegegrad 3, Sachleistungswert 1.497 € pro Monat. Sie nutzen einen Pflegedienst für 50 % der Sachleistung (= 748,50 €). Dann erhalten Sie zusätzlich 50 % des Pflegegelds (= 299,50 €) ausgezahlt.

Sinn der Kombileistung: Professionelle Pflege durch den Pflegedienst übernimmt anspruchsvolle Aufgaben (Behandlungspflege, schwere Grundpflege), die Angehörigen die alltägliche Begleitung, und das Pflegegeld bleibt anteilig erhalten.

Pflegegeld bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Wenn die pflegende Person krank ist oder Urlaub macht, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. Das Pflegegeld läuft in dieser Zeit weiter, allerdings zur Hälfte gekürzt. Maximal maximal 8 Wochen Verhinderungspflege bzw. 8 Wochen Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr.

Der erste und der letzte Tag der Verhinderungs- bzw. Kurzzeitpflege werden vollständig mit Pflegegeld vergütet. Mehr Details im Artikel Verhinderungspflege 2026.

Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt

Wird die pflegebedürftige Person stationär im Krankenhaus oder in einer Reha behandelt, läuft das Pflegegeld die ersten 4 Wochen ungekürzt weiter. Danach ruht die Auszahlung, bis zur Rückkehr in die häusliche Pflege.

Beratungsbesuch Pflicht bei Pflegegeld

Wer Pflegegeld bezieht, muss in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI annehmen. Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause, prüft die Pflegesituation und gibt Empfehlungen.

Pflichtfrequenz:

  • Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate

Wer den Termin verpasst, riskiert eine Kürzung oder den Entzug des Pflegegelds. Vollständige Anleitung im Artikel Beratungsbesuch § 37 Abs. 3 SGB XI.

Ist Pflegegeld steuerfrei?

Pflegegeld ist für die pflegebedürftige Person steuerfrei. Auch wenn die pflegebedürftige Person das Geld an eine pflegende Angehörige weitergibt, bleibt es steuerfrei, sofern es sich um eine sittlich verpflichtete Pflege handelt (typischerweise enge Angehörige).

Pflegen Sie eine nicht verwandte Person und nehmen das Pflegegeld als Vergütung an, kann es einkommensteuerpflichtig werden. Hier lohnt sich Beratung beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Rentenpunkte für pflegende Angehörige

Pflegen Sie als Angehörige mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage, und sind nicht erwerbstätig (oder höchstens 30 Stunden/Woche), zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für Sie ein. Sie erhalten dadurch zusätzliche Rentenpunkte.

Der Antrag läuft automatisch über den Pflegegrad-Antrag. Sie müssen lediglich angeben, dass Sie pflegen. Die Pflegekasse fragt den Umfang ab und meldet die Beiträge an die Rentenversicherung.

So beantragen Sie Pflegegeld

Pflegegeld wird nicht separat beantragt. Es ist Bestandteil des Antrags auf einen Pflegegrad:

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen, formlos, telefonisch, schriftlich oder per Formular. Die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse.
  2. Wahl Pflegegeld oder Sachleistung, direkt im Antragsformular ankreuzen. Diese Wahl können Sie später jederzeit ändern.
  3. MD-Begutachtung (Medizinischer Dienst) zuhause. Die Pflegefachkraft prüft, in welchem Umfang Sie auf Hilfe angewiesen sind.
  4. Bescheid innerhalb von 25 Arbeitstagen.
  5. Auszahlung rückwirkend zum Antragsmonat.
Tipp: Führen Sie 1-2 Wochen vor dem MD-Termin ein Pflegetagebuch. Notieren Sie, wann und wobei Hilfe benötigt wird. Das vereinfacht die Einstufung erheblich.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026 bei Pflegegrad 3? +

Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie 2026 monatlich 599 € Pflegegeld (jährlich 7.188 €). Der Betrag gilt seit der Pflegereform vom 1. Juli 2025 unverändert.

Bekomme ich Pflegegeld bei Pflegegrad 1? +

Nein. Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse kein Pflegegeld. Stattdessen steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat zu.

Muss ich nachweisen, wofür ich Pflegegeld ausgebe? +

Nein. Pflegegeld ist eine pauschale Geldleistung. Sie müssen keine Belege sammeln oder Rechnungen vorlegen. Die Pflegekasse prüft lediglich über den Beratungsbesuch, ob die Pflege weiterhin sichergestellt ist.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren? +

Ja, das ist die sogenannte Kombileistung. Sie nutzen einen Teil der Pflegesachleistung über einen Pflegedienst und erhalten den ungenutzten Anteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.

Wer bekommt das Pflegegeld ausgezahlt? +

Die Auszahlung erfolgt auf das Konto der pflegebedürftigen Person. Wie das Geld innerhalb der Familie weitergegeben wird, regeln Sie privat, die Pflegekasse hat darauf keinen Einfluss.

Wird das Pflegegeld 2026 erhöht? +

Die letzte Erhöhung erfolgte zum 1. Juli 2025 (+4,5 %). Für 2026 und 2027 gelten dieselben Beträge. Die nächste turnusmäßige Anpassung ist gesetzlich für 2028 vorgesehen.

Was passiert mit dem Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt? +

Das Pflegegeld wird die ersten 4 Wochen des Krankenhausaufenthalts ungekürzt weitergezahlt. Danach ruht die Zahlung bis zur Rückkehr in die häusliche Pflege.

Was passiert mit dem Pflegegeld nach dem Tod? +

Das Pflegegeld wird taggenau bis zum Sterbetag berechnet. Bereits überwiesene Beträge für den laufenden Monat verbleiben in der Regel beim Erben, die Pflegekasse fordert sie nicht zurück.

Ist Pflegegeld auf das Bürgergeld anrechenbar? +

Pflegegeld ist nicht als Einkommen anrechenbar auf Bürgergeld, Wohngeld oder Grundsicherung, sofern es für die Pflege verwendet wird. Wird es nachweislich anderweitig genutzt, kann es im Einzelfall angerechnet werden.

Wann genau wird das Pflegegeld auf das Konto überwiesen? +

Die Pflegekasse überweist das Pflegegeld monatlich im Voraus, in der Regel am ersten Bankarbeitstag des Monats. Fällt der Erste auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Auszahlung auf den nächsten Werktag. Bei einigen Kassen erfolgt die Buchung bereits am letzten Werktag des Vormonats. Den genauen Buchungstag finden Sie auf dem Bescheid oder im Kundenportal Ihrer Pflegekasse.

Wird das Pflegegeld rückwirkend ab Antragstellung gezahlt? +

Ja. Pflegegeld wird rückwirkend zum Monat der Antragstellung gezahlt, sobald der Pflegegrad anerkannt ist. Entscheidend ist das Datum, an dem Ihr formloser Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, nicht der Tag der MD-Begutachtung oder des Bescheids. Selbst eine Telefonnotiz, E-Mail oder ein kurzer Brief reicht aus, um den Anspruch fristwahrend auszulösen.

Ist Pflegegeld einkommensteuerpflichtig? +

Nein. Pflegegeld ist nach § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei, solange es an die pflegebedürftige Person oder eine sittlich verpflichtete Pflegeperson, etwa nahe Angehörige, weitergegeben wird. Wird das Geld an eine fremde Pflegekraft gezahlt, gilt es bei dieser als steuerpflichtige Einnahme. Eine Angabe in der Steuererklärung ist im Regelfall nicht erforderlich.

So unterstützt Sebat Pflege Sie in Frankfurt

Wir beraten Sie kostenfrei zur optimalen Nutzung Ihres Pflegegrads, ob Pflegegeld, Sachleistung oder die kombinierte Lösung am besten zu Ihrer Situation passt. Bei Bedarf übernehmen wir den Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI fristgerecht und sind im gesamten Stadtgebiet Frankfurt am Main im Einsatz.

Stand Mai 2026 · Beträge gemäß § 37 SGB XI nach der Pflegereform vom 1. Juli 2025. Änderungen vorbehalten, bitte mit Ihrer Pflegekasse final bestätigen.

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