6 Min LesezeitPflegeversicherungSebat Pflege Team1.1.2026

Beratungsbesuch gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI: So sichern Sie Ihr Pflegegeld.

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Pflichten, Fristen, Ablauf, Nachweis und hilfreiche Tipps. So vermeiden Sie Kürzungen beim Pflegegeld.

Beratungsbesuch gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI: So sichern Sie Ihr Pflegegeld.

Pflegen Sie jemanden zu Hause und erhalten Sie Pflegegeld? Dann ist der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ein wichtiger Termin für Sie. Dieser Besuch schützt nicht nur Ihre Pflegegeldzahlung, sondern bietet auch konkrete Unterstützung für Ihren Alltag.

WAS IST EIN BERATUNGSBESUCH NACH § 37 ABS. 3 SGB XI?

Ein Beratungsbesuch, oft auch als Beratungseinsatz bezeichnet, ist ein Termin, der bei Ihnen zu Hause stattfindet. Eine Pflegefachkraft vom Pflegedienst kommt vorbei, schaut sich Ihre individuelle Pflegesituation an und gibt hilfreiche Tipps. Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu verbessern und die pflegende Person zu unterstützen.

WER MUSS DEN BERATUNGSBESUCH MACHEN?

Diese Frequenzen müssen Sie einhalten:

Pflegegrad / Situation Häufigkeit
Pflegegrad 4 oder 5 mit Pflegegeld1 Termin pro Halbjahr (Pflicht), pro Vierteljahr (freiwillig)
Pflegegrad 2 oder 3 mit Pflegegeld1 Termin pro Halbjahr (Pflicht)
Pflegegrad 11 Termin pro Halbjahr auf Wunsch (freiwillig, aber ratsam)

WAS PASSIERT, WENN SIE DEN TERMIN VERPASSEN?

Wenn Sie den Beratungsbesuch nicht durchführen, kann die Pflegekasse Ihr Pflegegeld kürzen. Bei wiederholtem Versäumnis darf die Pflegekasse sogar das Pflegegeld entziehen. Keine Sorge: Die Pflegekasse setzt eine neue Frist und nennt Ihnen ein Datum, bis wann Sie den Beratungsbesuch nachholen müssen. Sie wohnen im Kreis Frankfurt am Main? Dann melden Sie sich bei uns. Wir kümmern uns schnell um einen Termin.

KOSTEN

Die Kosten für den Beratungsbesuch trägt die Pflegekasse. Das bedeutet für Sie: Es entstehen keine Kosten für Sie. Bei privater Versicherung erfolgt die Abrechnung über Rechnung und Erstattung.

ABLAUF – SO LÄUFT DER TERMIN TYPISCH AB

Zunächst gibt es ein kurzes Gespräch über die aktuelle Pflegesituation. Was funktioniert gut, wo gibt es Schwierigkeiten, und wo benötigen Sie Unterstützung? Es wird auch auf mögliche Risiken und die Pflegequalität geachtet, wie Mobilität, Sturzrisiko, Hautpflege und Alltagssicherheit.

Konkrete Empfehlungen werden ausgesprochen, häufig zu Themen wie:

  • Pflegekurse oder Schulungen
  • Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
  • Hilfsangebote im Alltag
  • Wohnraumanpassung
  • Rehabilitation, erneute Begutachtung, Pflegesachleistungen

Ein Nachweis wird erstellt, den Sie auch erhalten. Wir übermitteln diesen direkt an die Pflegekasse.

VOR ORT ODER PER VIDEO

Der erste Beratungstermin findet bequem bei Ihnen zu Hause statt. Danach haben Sie die Möglichkeit, jede zweite Sitzung per Videokonferenz durchzuführen, wenn Sie das wünschen. Die Termine wechseln also zwischen persönlichen Treffen und Online-Gesprächen. Die Regelung für die Videoberatung ist aktuell bis zum 31. März 2027 gültig.

FAQ

Muss ich nach dem Beratungsbesuch noch etwas machen?

Nein, die Pflegefachkraft, die den Beratungsbesuch mit Ihnen durchgeführt hat, übernimmt alles. Sie sorgt dafür, dass der Nachweis erstellt wird und leitet diesen dann an die Pflegekasse weiter.

Was, wenn ich keinen passenden Anbieter finde?

Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse und lassen Sie sich zugelassene Stellen nennen. Viele Pflegedienste und anerkannte Beratungsstellen führen die Termine durch.

Wie lange dauert ein Beratungsbesuch?

Es hängt von Ihrer individuellen Situation ab. In der Regel zwischen 30 und 60 Minuten, abhängig von der Situation und den Fragen.

Was wird dokumentiert?

Das Nachweisformular erfasst unter anderem die Einschätzung zur Sicherstellung von Pflege und Betreuung sowie Empfehlungen für passende Leistungen.

Gilt der Beratungsbesuch auch bei Kombinationsleistungen?

Ja, Sie haben das Recht auf einen Beratungsbesuch einmal pro Halbjahr. Allerdings gibt es keine Pflicht dazu. Pflichttermine sind nur erforderlich, wenn Sie ausschließlich Pflegegeld ohne zusätzliche Dienstleistungen von einem ambulanten Pflegedienst erhalten.

SO HELFEN WIR IHNEN IN FRANKFURT UND UMGEBUNG

Wenn Sie Pflegegeld beziehen und den Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Frankfurt und Umgebung benötigen, planen wir den Termin so, dass alle Fristen eingehalten werden. Sie erhalten während des Termins klare Empfehlungen, die zu Ihrem Alltag passen.

Stand Januar 2026

Einsatzgebiet: Frankfurt am Main und Umgebung (+75 km)

Tags:

Beratungsbesuch§ 37 SGB XIPflegegeldPflegekasseFrankfurt

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