Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die pflegerische Versorgung in der Häuslichkeit. Voraussetzung für die Abrechnung mit den Pflegekassen ist ein Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI.
Was bedeutet Pflegedienst?
Die Leistungen umfassen Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung sowie Beratungsbesuche. Verträge werden mit den Versicherten persönlich geschlossen, abgerechnet wird je nach Leistungsart mit Pflege- oder Krankenkasse. Der Pflegedienst muss eine verantwortliche Pflegefachkraft beschäftigen und die Vorgaben der Qualitätsprüfungen erfüllen.
Wichtige Eckdaten
- Zulassung nach § 72 SGB XI durch Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen
- Qualitätsprüfungen durch den MD mindestens einmal jährlich
- Veröffentlichung der Prüfergebnisse als Transparenzbericht
- Leistungskomplexe nach Vergütungsvereinbarung des jeweiligen Bundeslandes
Beispiel
Familie Kara aus Frankfurt-Bornheim sucht für die Großmutter mit Pflegegrad 3 einen Pflegedienst. Nach einem unverbindlichen Beratungsgespräch entscheidet sie sich für Sebat Pflege, die Versorgung umfasst zwei tägliche Einsätze für Grundpflege und Medikamentengabe.
Verwandte Begriffe
Pflegevertrag, Grundpflege, Behandlungspflege, Pflegesachleistung