Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Geldleistung der Pflegekasse nach § 45b SGB XI in Höhe von 131 Euro monatlich. Er steht allen Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause versorgt werden.

Was bedeutet Entlastungsbetrag?

Das Geld kann für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag oder Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind Sachleistungen der Grundpflege ausgeschlossen, in Pflegegrad 1 nicht. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.

Wichtige Eckdaten

  • Höhe: 131 Euro pro Monat (Stand 2026)
  • Anspruch ab Pflegegrad 1
  • Auszahlung nur gegen Rechnung, keine Barauszahlung
  • Übertrag ungenutzter Beträge bis 30.06. des Folgejahres möglich

Beispiel

Herr Bauer aus Frankfurt-Sachsenhausen hat Pflegegrad 2 und nutzt seinen Entlastungsbetrag, um zweimal pro Woche eine Alltagsbegleiterin für je zwei Stunden zu engagieren. Die Rechnungen reicht er bei der Pflegekasse ein und bekommt die 131 Euro erstattet.

Verwandte Begriffe

Pflegegrad, Pflegekasse, Tagespflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege