Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse nach § 37 SGB V. Sie wird ärztlich verordnet, um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden, zu verkürzen oder das Behandlungsziel zu sichern.
Was bedeutet Häusliche Krankenpflege?
Die Versorgung umfasst Behandlungspflege wie Injektionen oder Verbandwechsel, in bestimmten Fällen auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Voraussetzung ist eine Verordnung des behandelnden Arztes auf Muster 12, die zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht wird. Die Erstverordnung gilt in der Regel für 14 Tage, Folgeverordnungen können länger laufen.
Wichtige Eckdaten
- Rechtsgrundlage: § 37 SGB V
- Kostenträger: gesetzliche Krankenkasse
- Eigenanteil: 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung
- Befreiung bei Erreichen der Belastungsgrenze von 2 Prozent des Jahresbruttoeinkommens
Beispiel
Nach einem Schlaganfall benötigt Herr Wagner aus Frankfurt-Nied eine tägliche Medikamentengabe und Blutdruckkontrolle. Sein Hausarzt verordnet häusliche Krankenpflege, die TK genehmigt sie für vier Wochen und Sebat Pflege übernimmt die Versorgung.
Verwandte Begriffe
Behandlungspflege, Grundpflege, Pflegedienst, Pflegevertrag