Die Pflegezeit ist ein gesetzlicher Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit, um einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 1 in häuslicher Umgebung zu pflegen. Grundlage ist das Pflegezeitgesetz (PflegeZG).
Was bedeutet Pflegezeit?
Beschäftigte können bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freigestellt werden. Voraussetzung ist ein Arbeitgeber mit mehr als 15 Beschäftigten. Während der Pflegezeit gibt es kein Gehalt, aber einen Anspruch auf zinsloses Bundesdarlehen zur Existenzsicherung. Daneben besteht die Familienpflegezeit mit bis zu 24 Monaten Teilzeit.
Wichtige Eckdaten
- Dauer: bis zu sechs Monate, Familienpflegezeit bis zu 24 Monate
- Voraussetzung: Arbeitgeber mit mehr als 15 Beschäftigten
- Anmeldung: spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn schriftlich
- Anspruch auf zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie
Beispiel
Frau Schmidt nimmt drei Monate Pflegezeit, um ihre Mutter nach einem Schlaganfall zu Hause in Frankfurt-Sachsenhausen zu pflegen. Ihr Arbeitgeber muss sie freistellen, sie beantragt parallel ein zinsloses Darlehen, um die Einnahmeausfälle abzufedern.
Verwandte Begriffe
Pflegegrad, Pflege-Pauschbetrag, Verhinderungspflege