Vollstationäre Pflege bedeutet die dauerhafte Versorgung in einem Pflegeheim. Anspruch besteht nach § 43 SGB XI ab Pflegegrad 2, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht ausreicht.
Was bedeutet Vollstationäre Pflege?
Die Pflegekasse zahlt einen Festbetrag, gestaffelt nach Pflegegrad. Die übrigen Kosten für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen die Bewohner selbst. Seit 2022 gibt es nach § 43c SGB XI einen Leistungszuschlag, der mit der Dauer des Aufenthalts steigt und den pflegebedingten Eigenanteil reduziert.
Wichtige Eckdaten 2026
- Pflegegrad 2: 805 Euro pro Monat
- Pflegegrad 3: 1.319 Euro pro Monat
- Pflegegrad 4: 1.855 Euro pro Monat
- Pflegegrad 5: 2.096 Euro pro Monat
- Leistungszuschlag: 15 Prozent im 1. Jahr, bis zu 75 Prozent ab dem 4. Jahr
Beispiel
Herr Mehmet, Pflegegrad 4, zieht in ein Pflegeheim in Frankfurt-Bockenheim. Die Pflegekasse übernimmt 1.855 Euro monatlich, im ersten Jahr kommt ein Leistungszuschlag von 15 Prozent auf den Eigenanteil dazu. Den verbleibenden Restbetrag zahlt er aus Rente und Vermögen.
Verwandte Begriffe
Kurzzeitpflege, Tagespflege, Pflegegrad, Pflegekasse