Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung nach § 37 SGB XI an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die ihre Pflege selbst sicherstellen. Es wird in der Regel an Angehörige weitergegeben, die die Pflege übernehmen.

Was bedeutet Pflegegeld?

Der Pflegebedürftige erhält das Geld zur freien Verwendung auf sein Konto und entscheidet selbst, wie er die Pflege organisiert. Voraussetzung ist die Sicherstellung einer geeigneten Versorgung sowie regelmäßige Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Pflegegeld kann mit Pflegesachleistung kombiniert werden (Kombileistung).

Wichtige Eckdaten 2026

  • Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 3: 599 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 4: 800 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 5: 990 Euro pro Monat

Beispiel

Frau Korkmaz pflegt ihren Vater mit Pflegegrad 4 zu Hause in Frankfurt-Höchst. Er erhält 800 Euro Pflegegeld monatlich und gibt das Geld an seine Tochter als Anerkennung für die Pflege weiter. Alle drei Monate kommt eine Fachkraft zum Beratungsbesuch.

Verwandte Begriffe

Pflegegrad, Pflegekasse, Kombileistung, Beratungsbesuch, Pflegesachleistung