Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI sind bauliche oder technische Veränderungen, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbstständigkeit erhöhen. Die Pflegekasse übernimmt dafür einen Zuschuss.

Was bedeutet Wohnumfeldverbessernde Maßnahme?

Typische Maßnahmen sind der Umbau zur ebenerdigen Dusche, der Einbau eines Treppenlifts, die Verbreiterung von Türen für einen Rollstuhl oder die Beseitigung von Schwellen. Auch der Umzug in eine besser geeignete Wohnung kann gefördert werden. Bei vier zusammenlebenden Pflegebedürftigen erhöht sich der Maximalbetrag pro Maßnahme auf 16.000 Euro.

Wichtige Eckdaten

  • Zuschuss: bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme
  • Erhöhung auf bis zu 16.000 Euro bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohngemeinschaft
  • Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad 1 bis 5
  • Antrag vor Beginn der Maßnahme mit Kostenvoranschlag stellen

Beispiel

Familie Yilmaz beantragt für die Großmutter (Pflegegrad 3) den Umbau des Badezimmers zur barrierefreien Dusche in Frankfurt-Nied. Die Pflegekasse genehmigt nach Vorlage des Kostenvoranschlags 4.000 Euro Zuschuss, die tatsächlichen Kosten von 5.500 Euro werden zum Teil getragen.

Verwandte Begriffe

Pflegekasse, Pflegegrad, Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel