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Grundpflege

Die Grundpflege ist ein zentraler Teil der Pflegeversicherung. Sie hilft pflegebedürftigen Menschen dabei, ein selbstbestimmtes Leben im gewohnten Umfeld zu führen. Unsere Pflegekräfte unterstützen Sie dort, wo es im Alltag schwierig wird – zuverlässig und einfühlsam.

Grundpflege

Die Leistungen der Grundpflege sind gesetzlich im Sozialgesetzbuch XI (§14 und §36 SGB XI) verankert. Sie gehören zu den sogenannten Pflegesachleistungen, auf die pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2 Anspruch haben – unabhängig vom Alter.

Grundpflege nach §14 und §36 SGB XI

Grundpflege ist mehr als Waschen

Viele denken bei Grundpflege nur ans Waschen – dabei umfasst sie auch Hilfe bei Ernährung, Bewegung, Toilettengängen, An- und Auskleiden und vieles mehr. Sie ist die Basis für ein würdevolles Leben zu Hause.

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