Behandlungspflege ist medizinische Pflege, die zu Hause durch einen Pflegedienst geleistet wird, statt im Krankenhaus oder bei der Hausarztpraxis. Bezahlt wird sie nicht von der Pflegekasse, sondern von der Krankenkasse. Wer das nicht weiß, verschenkt oft Geld oder beantragt die falsche Leistung. Hier finden Sie alle Details: Was umfasst Behandlungspflege, wie wird sie verordnet und was kostet sie Sie selbst?

Behandlungspflege vs. Grundpflege: der wichtige Unterschied

MerkmalGrundpflegeBehandlungspflege
Rechtsgrundlage§ 36 SGB XI§ 37 Abs. 2 SGB V
Wer zahlt?PflegekasseKrankenkasse
Wer verordnet?Pflegegrad anerkanntHausarzt per Rezept
VoraussetzungPflegegrad 2 bis 5Medizinische Notwendigkeit
Typische LeistungenWaschen, Anziehen, EssenVerband, Injektion, Medikament
ZuzahlungMehrkosten privat10 % Eigenanteil, max. 10 €/Tag

Beide Leistungen können parallel laufen, oft sogar vom gleichen Pflegedienst, aber auf zwei verschiedenen Abrechnungswegen.

Welche Leistungen umfasst die Behandlungspflege?

Die Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie listet die anerkannten Leistungen:

  • Verbandwechsel (auch bei chronischen Wunden, Dekubitus)
  • Injektionen (subkutan, z. B. Insulin, Heparin)
  • Medikamentengabe (Tablettenstellung, Augentropfen, Inhalation)
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Sondennahrung verabreichen
  • Katheterpflege
  • Stoma-Versorgung
  • Tracheostoma-Pflege und -Absaugen
  • Portversorgung (Pflege und Spülung von Ports)
  • Wundversorgung nach RKI-Standard

Bei besonders pflegeintensiven Diagnosen wie Tracheostoma, Port oder schwerer Wundversorgung übernehmen erfahrene Pflegedienste mit entsprechender Qualifikation.

Wie wird Behandlungspflege verordnet?

Der Ablauf:

  1. Hausarzt-Rezept ("Verordnung häuslicher Krankenpflege", Muster 12)
  2. Hausarzt füllt aus: Welche Leistung, wie oft, wie lange
  3. Rezept beim Pflegedienst abgeben oder zur Krankenkasse senden
  4. Krankenkasse prüft (in der Regel innerhalb von 3 Tagen, oft sofort genehmigt)
  5. Pflegedienst startet die Leistung
  6. Folgeverordnung notwendig, sobald die Verordnung ausläuft (in der Regel 4 Wochen)

Bei chronischen Erkrankungen sind Folgeverordnungen meist Routine. Sebat erinnert Sie und kümmert sich oft direkt mit dem Hausarzt um die Verlängerung.

Kosten und Zuzahlung

Behandlungspflege ist Krankenkassenleistung. Sie zahlen:

  • 10 % Eigenanteil pro Leistung, mindestens 5 €, maximal 10 € pro Tag
  • 10 € pauschal pro Verordnung
Belastungsgrenze: Wenn Ihre Zuzahlungen im Jahr 2 % des Bruttoeinkommens übersteigen (bei chronisch Kranken 1 %), entfällt die Zuzahlung. Antrag bei Ihrer Krankenkasse, mit Quittungen.

Beispielrechnung

Ein 72-jähriger Diabetiker in Bornheim bekommt morgens und abends Insulin injiziert durch den Pflegedienst.

PostenKosten
Insulin-Injektion 2× täglich, 30 TageVoll von Krankenkasse übernommen
Eigenanteil 10 % der Pflegedienst-Vergütungrund 30 € pro Monat
Plus 10 € Pauschale pro Verordnung (alle 4 Wochen)rund 10 € pro Monat
Eigenanteil insgesamtrund 40 € pro Monat

Bei niedrigem Einkommen oder chronischer Erkrankung lohnt sich die Belastungsgrenze: Wer mehr als 2 % (oder 1 %) seines Einkommens an Zuzahlungen leistet, wird befreit.

Spezialleistungen: Tracheostoma, Port, Wundversorgung

Diese Leistungen sind besonders anspruchsvoll und werden nicht von jedem Pflegedienst angeboten.

Tracheostoma-Pflege

Bei Tracheostoma (künstlicher Luftröhrenschnitt) sind tägliches Absaugen, Kanülenwechsel und Stomapflege notwendig. Erfordert geschultes Personal nach RKI-Standard. Sebat hat hier ein Spezialteam.

Portversorgung

Ports sind dauerhaft implantierte Zugänge für Chemotherapie oder regelmäßige Infusionen. Sie müssen alle 4 bis 6 Wochen gespült werden, um Verstopfung zu verhindern. Eine Leistung, die nur erfahrene Pflegedienste übernehmen.

Chronische Wundversorgung

Dekubitus, Ulcus cruris, diabetisches Fußsyndrom: Diese Wunden brauchen wochenlange, fachgerechte Versorgung. Falsche Behandlung führt zur Verschlimmerung. Wundmanager mit Zusatzausbildung sind ideal.

Behandlungspflege und Pflegegrad parallel

Sehr häufig laufen beide Leistungen parallel:

  • Pflegegrad anerkannt mit Pflegesachleistung (z. B. Pflegegrad 3, 1.497 € monatlich) für Körperpflege
  • Parallel Behandlungspflege vom gleichen Pflegedienst über Hausarzt-Rezept (z. B. zweimal täglich Insulin)

Wichtig: Beide Töpfe sind getrennt. Die Pflegekasse übernimmt nur die Grundpflege, die Krankenkasse nur die Behandlungspflege.

Häufige Fragen

Brauche ich für Behandlungspflege einen Pflegegrad? +

Nein. Behandlungspflege wird über die Krankenkasse abgerechnet, unabhängig vom Pflegegrad. Voraussetzung ist nur die ärztliche Verordnung.

Welcher Arzt darf verordnen? +

In der Regel der Hausarzt. Bei Spezialleistungen auch Fachärzte (z. B. Diabetologe für Insulin-Schulung).

Wie schnell startet die Behandlungspflege? +

In der Regel innerhalb von 2 bis 5 Werktagen nach Verordnung. Bei akutem Bedarf (z. B. nach Krankenhausentlassung mit offener Wunde) auch am gleichen Tag.

Was, wenn die Krankenkasse die Verordnung ablehnt? +

Das passiert selten, ist aber möglich (z. B. bei Leistungen, die der Patient selbst übernehmen könnte). Bei Ablehnung kann der Hausarzt eine Begründung nachreichen oder Sie können Widerspruch einlegen.

Werden Insulin-Spritzen wirklich von der Krankenkasse bezahlt? +

Ja, sofern die pflegebedürftige Person die Injektion nicht selbst durchführen kann (z. B. wegen Sehschwäche, Demenz, motorischer Einschränkung) und kein Angehöriger das übernehmen kann.

Bekomme ich Behandlungspflege auch nachts? +

Ja, mit entsprechender ärztlicher Verordnung. Vor allem bei Tracheostoma, Sondennahrung oder Infusionen kann nächtliche Versorgung notwendig sein.

Kann ich den Pflegedienst für Behandlungspflege frei wählen? +

Ja, jeder zugelassene Pflegedienst, der mit Ihrer Krankenkasse einen Vertrag hat. In Frankfurt nahezu alle ambulanten Pflegedienste.

Wer bezahlt Wundverbände und Spritzen? +

Verbandmaterial und Spritzen verordnet der Arzt separat als Hilfsmittel-Rezept. Diese werden von der Krankenkasse übernommen, abzüglich Zuzahlung.

Sebat Pflege Frankfurt: Behandlungspflege mit Erfahrung

Wir übernehmen alle Standardleistungen der Behandlungspflege, von Verbandwechsel bis Injektion. Schwerpunkt ist unsere Erfahrung mit Spezialversorgungen: Tracheostoma, Port, chronische Wundversorgung und Sondenkost.

Stand Mai 2026 · Rechtsgrundlagen § 37 Abs. 2 SGB V, Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie des G-BA.

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