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Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI: Pflichttermin für alle Pflegegeldempfänger

Aktualisiert: 23. Apr.




Als Empfänger von Pflegegeld haben Sie bestimmt schon vom Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI gehört. Dieser Beratungsbesuch ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und soll sicherstellen, dass Pflegebedürftige zu Hause gut versorgt sind und ihre pflegenden Angehörigen Unterstützung erhalten. Dieser umfassende Artikel ist für all diejenigen, die verständlich und detailliert erfahren wollen, was es mit dem Beratungseinsatz auf sich hat, warum er verpflichtend ist und wie er abläuft.



Gesetzliche Grundlage: Warum gibt es den Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI?


Die Pflicht zu regelmäßigen Beratungseinsätzen ist im Sozialgesetzbuch XI ( §37 Abs. 3) verankert. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Pflegegeldempfänger, die Zuhause von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden, in festgelegten Abständen eine Pflegeberatung durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen lassen müssen. Die Betonung liegt hierbei darauf, dass man selbst die Termine vereinbaren und Fristen einhalten muss. (Ihr Vorteil bei uns: wir melden uns bei Ihnen wenn die Beratung fällig ist. Sicher, damit das Pflegegeld nicht gekürzt wird)Diese Beratungsbesuche dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen. Kurz gesagt: Wenn Sie Pflegegeld beziehen, weil die Pflege zu Hause erfolgt, sind Sie verpflichtet, an solchen Beratungsterminen teilzunehmen.

Wichtig: Diese Beratung nach §37 Abs. 3 SGB XI ist nicht als Kontrolle gedacht, sondern als Hilfe. Sie soll sicherstellen, dass Sie als Pflegebedürftiger gut versorgt sind und dass Ihre pflegenden Angehörigen nötige Tipps und Hilfsmittel kennen. Im Vordergrund steht also die Beratung und Unterstützung, nicht die Fehlersuche. Die Pflegekasse möchte über diesen Pflichttermin feststellen, ob die häusliche Pflege gelingt und wo Verbesserungsbedarf besteht – immer mit dem Ziel, die Pflegequalität zu erhalten oder zu steigern.


Wie oft muss der Beratungseinsatz erfolgen? – Häufigkeit nach Pflegegrad


Die Häufigkeit der Beratungseinsätze hängt vom Pflegegrad der gepflegten Person ab. Je höher der Pflegegrad, desto häufiger sind Beratungsbesuche erforderlich. Konkret gilt folgender Rhythmus:


  • Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich ein Beratungseinsatz

  • Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich ein Beratungseinsatz

  • Pflegegrad 1: Kein Pflichttermin – bei Pflegegrad 1 sind Beratungseinsätze freiwillig und können auf Wunsch halbjährlich in Anspruch genommen werden.


Schon bei der Pflegegrad-Begutachtung weist die Pflegekasse auf diese Beratungspflicht hin und nennt die Intervalle. Achten Sie also darauf, rechtzeitig einen Termin zu planen, damit Sie die Fristen einhalten. Wenn sich Ihr Pflegegrad ändert (z. B. von 3 auf 4), ändert sich auch die Frequenz der erforderlichen Beratungsbesuche – in diesem Fall von halbjährlich auf vierteljährlich, was Sie aktiv berücksichtigen müssen.


👉 Tipp:

Notieren Sie sich die Fälligkeitszeiträume (z. B. Jan–Jun und Jul–Dez bei Pflegegrad 2/3 oder die Quartale bei Pflegegrad 4/5) und vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin. So stellen Sie sicher, dass Ihr Pflegegeld ohne Unterbrechung weiterläuft. Falls die Sebat Pflege GmbH die Beratungseinsätze bei Ihnen durchführt, brauchen Sie sich keine Gedanken darum zu machen, da wir uns frühzeitig für einen Termin bei Ihnen melden.


Kostenloser Service – die Kosten übernimmt die Pflegekasse


Viele sind erleichtert zu hören, dass der Beratungseinsatz für Sie komplett kostenlos ist. Weder Sie noch Ihre Angehörigen müssen für den Beratungsbesuch bezahlen, denn die Pflegekasse übernimmt die Kosten. Sie müssen auch keine Vorauszahlung leisten – der Pflegedienst rechnet den Einsatz direkt mit der Kasse ab.

Achtung: Manche Pflegedienste rechnen eine Hausbesucherpauschale ab, was jedoch völliger Quatsch ist.

Das gilt für alle Versicherten in der sozialen Pflegeversicherung. Sind Sie privat versichert, erhalten Sie vom Pflegedienst eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Pflegeversicherung einreichen können; diese erstattet Ihnen dann die Kosten in voller Höhe zurück.

Verpflichtend, um Pflegegeld zu erhalten – was bei Versäumnis passiert


Der Beratungseinsatz ist gesetzlich verpflichtend, und daran führt kein Weg vorbei. Das bedeutet: Nur wenn Sie diese Beratung regelmäßig in Anspruch nehmen, haben Sie weiterhin Anspruch auf Ihr Pflegegeld. Versäumen Sie einen vorgeschriebenen Termin, wird die Pflegekasse Ihr Pflegegeld kürzen oder sogar vollständig streichen.

In der Praxis wird die Kasse Sie zunächst erinnern, falls kein Nachweis über den fälligen Beratungsbesuch bei ihr eingeht. Kommen Sie der Pflicht nach der Fristsetzung nicht nach, wird die Zahlung des Pflegegeldes eingestellt.

Was könnte bei einem Beratungsbesuch passieren?

Im Extremfall – etwa wenn bei den Besuchen festgestellt wird, dass die Pflege zu Hause nicht sichergestellt ist oder grobe Mängel bestehen – könnte die Kasse das Pflegegeld auch in Sachleistungen umwandeln, d. h. auf professionelle Pflege umstelle. Es ist daher wichtig, diese Termine ernst zu nehmen und fristgerecht durchzuführen.




Wer darf den Beratungseinsatz durchführen?


Wichtig zu wissen: Einen Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI darf nur eine zugelassene Pflegefachkraft durchführen. Sie können also nicht einfach irgendeine Person oder z. B. den Hausarzt um diesen Nachweis bitten – es muss ein Pflegedienst übernehmen.

Sebat Pflegedienst dokumentiert den Besuch auf dem standardisierten Formular („Nachweis über einen Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI“) und leitet dieses im Anschluss an Ihre Pflegekasse weiter. So wird offiziell bestätigt, dass Sie Ihrer Beratungspflicht nachgekommen sind. Für Sie ist das praktisch: Sie müssen sich nicht selbst um den Papierkram kümmern, das übernehmen wir.


Ablauf des Beratungseinsatzes: Was passiert beim Beratungsbesuch?


Wie läuft so ein Beratungstermin konkret ab?

Grundsätzlich findet der Beratungseinsatz bei Ihnen zu Hause statt, also dort, wo die Pflege erbracht wird. Zum vereinbarten Termin kommt eine examinierte Pflegefachkraft zu Ihnen. Idealerweise sind die pflegebedürftige Person und die Pflegeperson während des Besuchs anwesend, damit alle wichtigen Punkte besprochen werden können. Der Termin dauert oft etwa 30 bis 60 Minuten – planen Sie also genügend Zeit und Ruhe ein.

Während des Beratungsbesuchs kann auf folgende Dinge eingegangen werden:

  • Pflegesituation besprechen: Zu Beginn schaut sich die Pflegefachkraft die aktuelle Pflegesituation an. Sie fragt nach, wie die tägliche Pflege läuft, wo es Schwierigkeiten gibt und welche Fragen Sie als Pflegender hab.

  • Beratung und Tipps: Anschließend erhalten Sie praktische Ratschläge. Die Fachkraft gibt Ihnen Tipps zur Erleichterung der Pflege, z. B. zum rückenschonenden Heben und Lagern des Pflegebedürftigen, zur richtigen Mobilisierung oder zum Umgang mit Demenz. Auch Hinweise zur Ernährung, Körperpflege oder zum Tagesablauf können Thema sein – je nachdem, was in Ihrer Situation wichtig ist.

  • Hilfsmittel und Wohnanpassung: Ein großer Punkt ist die Beratung zu Pflegehilfsmitteln und eventuell notwendigen Wohnraumanpassungen. Die Pflegekraft prüft, ob z. B. ein Pflegebett, ein Rollstuhl, Duschhocker, ein Hausnotruf oder andere Hilfsmittel sinnvoll wären, um die Pflege zu erleichtern. Sie informiert Sie über entsprechende Hilfsmittel, deren Beantragung und richtige Nutzung. Auch Maßnahmen wie ein Treppenlift oder Umbauten im Bad können besprochen werden, falls Bedarf besteht.

  • Entlastungsangebote für Pflegende: Der Beratungsbesuch zielt auch darauf ab, Sie als pflegenden Angehörigen zu entlasten. Die Fachkraft klärt, ob Sie Unterstützungsangebote kennen und nutzen – z. B. die Verhinderungspflege, Tagespflege oder Angebote zur Unterstützung im Alltag. Sie kann Ihnen auch Schulungsangebote für pflegende Angehörige empfehlen oder Kontakte zu passenden Insitutionen geben.

  • Fragen und Probleme klären: Sie haben die Gelegenheit, alle Fragen zu stellen, die Sie rund um die Pflege beschäftigen. Oft wissen Angehörige nicht, welche Leistungen ihnen noch zustehen oder wie bestimmte Pflegehandlungen optimal durchgeführt werden. Der Berater beantwortet diese Fragen geduldig und schlägt Lösungen bei Pflegeproblemen vor.


Zum Abschluss des Besuchs wird der Dokumentationsbogen ausgefüllt. Darin hält die Pflegekraft stichpunktartig fest, was besprochen wurde, welche Empfehlungen gegeben wurden und dass die Beratung stattgefunden hat. Unser Pflegedienst sendet diesen Bogen dann an die Pflegekasse – für Sie ist der Vorgang damit erledigt. Sie selbst müssen nichts weiter tun, außer natürlich die erhaltenen Tipps im Alltag umzusetzen und ggf. empfohlene Hilfsmittel zu beantragen (auch dabei können wir Ihnen helfen).


Vor-Ort-Termin oder Videoberatung: Ist eine Videokonferenz möglich?


In den letzten Jahren hat sich einiges getan, was die Form des Beratungseinsatzes angeht. Ja, eine Videokonferenz als Beratungsbesuch ist möglich – zumindest teilweise. Aufgrund der Erfahrungen in der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber zugelassen, dass Beratungsbesuche alternativ digital per Video durchgeführt werden können. Diese Sonderregelung wurde verlängert und gilt voraussichtlich bis zum 31. März 2027. Sie haben also die Wahl, den Beratungseinsatz entweder vor Ort bei Ihnen zu Hause oder per Videokonferenz wahrzunehmen.

Allerdings gibt es Einschränkungen, um die Qualität der Beratung sicherzustellen: Der allererste Beratungseinsatz muss in Präsenz stattfinden. Ebenso schreibt die Regel vor, dass jede zweite Beratung vor Ort erfolgen muss. Das heißt in der Praxis, man kann die Termine abwechselnd digital und persönlich gestalten (z. B. erstes Mal Hausbesuch, zweites Mal Video, drittes Mal wieder Hausbesuch usw.). Komplett auf Hausbesuche verzichten kann man also nicht.

Für viele pflegende Haushalte ist die Videoberatung dennoch eine Erleichterung, vor allem wenn Anfahrt und Terminfindung schwierig sind. Pflegedienst Sebat ermöglicht neben klassischen Hausbesuchen mit einer DSGVO-konformen Platform auch flexible Videoberatung - sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.


👉 Häufige Frage: 

Muss ich etwas für den Beratungseinsatz vorbereiten? – Nein, große Vorbereitungen sind nicht nötig. Sorgen Sie lediglich dafür, dass zum Termin alle relevanten Personen anwesend sind (Pflegebedürftiger und Pflegeperson). Hilfreich ist es, vorab Notizen zu machen, welche Fragen oder Probleme Sie ansprechen möchten. Falls Sie bereits Unterlagen haben (z. B. eine Medikamentenliste, Pflegeplan oder MDK-Gutachten), können Sie diese bereitlegen – die Pflegekraft wird sich aber auch so ein Bild machen. Bei Videoberatung stellen Sie bitte sicher, dass die Technik funktioniert (stabile Internetverbindung, Kamera und Mikrofon) und dass Sie in einer ungestörten Umgebung sind.


Sebat Pflege – Ihr erfahrener Partner für Beratungseinsätze in Frankfurt am Main


Sie wohnen in Frankfurt am Main bzw. Hessen und benötigen einen vertrauenswürdigen Pflegedienst für den Beratungseinsatz? Sebat Pflege ist für Sie da! Als zugelassener ambulanter Pflegedienst mit jahrelanger Erfahrung kennen wir die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und Angehörigen genau. Wir führen die Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI professionell, freundlich und zuverlässig durch. Unser Team besteht aus erfahrenen Pflegefachkräften, die die Beratungsbesuche kompetent gestalten und Ihnen wertvolle Pflegetipps mit auf den Weg geben.

Ihre Vorteile mit Sebat Pflege: Wir kümmern uns um alle Pflegegrade (PG 1–5). Unsere Fachkräfte nehmen sich Zeit für Ihre Fragen und beraten individuell auf Ihre Situation angepasst. Natürlich dokumentieren wir den Einsatz korrekt und leiten den Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse weiter, damit Ihr Pflegegeld nahtlos weitergezahlt wird. An die nächsten Termine erinnern wir Sie – so haben Sie eine Pflicht weniger, an die Sie denken müssen.




Häufige Fragen zum Beratungseinsatz

Was passiert, wenn ich den Beratungseinsatz verpasse?

Wenn Sie den vorgeschriebenen Termin nicht rechtzeitig durchführen, erinnert Sie zunächst Ihre Pflegekasse d. Bleibt der Beratungseinsatz aus, kann die Kasse Ihr Pflegegeld vorübergehend einstellen oder kümmern. Um das zu verhindern, sollten Sie schnellstmöglich einen Termin nachholen. Im Ernstfall riskieren Sie den Verlust des Pflegegeldes – daher im Zweifel immer sofort einen Pflegedienst kontaktieren und einen Ersatztermin vereinbaren, falls Sie einen Termin versäumt haben.

Muss ich den Beratungseinsatz selbst beantragen oder meldet sich jemand bei mir?


Die Initiative liegt bei Ihnen bzw. Ihren Angehörigen. Sie müssen selbst einen Pflegedienst beauftragen, den Beratungseinsatz durchzufü . Viele Pflegedienste (so wie Sebat Pflege) bieten jedoch einen Erinnerungsservice an: nachdem Sie einmal Kunde sind, werden Sie bei Fälligkeit automatisch kontaktiert, um einen Termin zu vereinbaren. Verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht, sondern die Fristen im Blick behalten. Den eigentlichen Nachweis an die Kasse übermittelt dann der Pflegedienst für .


Ist der Beratungseinsatz das Gleiche wie die Pflegebegutachtung durch den MDK?


Nein. Der Beratungseinsatz nach §37.3 ist nicht die Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrades (MDK-Besuch) und auch nicht die allgemeine Pflegeberatung nach §7a SGB XI. Es handelt sich um einen separaten, regelmäßigen Beratungstermin, der nach Bewilligung des Pflegegrades stattfi . Während die MDK-Begutachtung einmalig (bzw. bei Erhöhungsanträgen) die Pflegebedürftigkeit feststellt, geht es beim Beratungseinsatz darum, die Pflegequalität im Alltag aufrechtzuerhalten und den Pflegenden mit Rat zur Seite zu st . Verwechseln Sie diese Termine also nicht – beide sind wichtig, aber sie erfüllen unterschiedliche Zwecke.


Kann ich einen Beratungseinsatz auch schon bei Pflegegrad 1 erhalten, obwohl er nicht verpflichtend ist?


Ja, absolut. Pflegegrad 1 berechtigt zwar nicht zum Pflegegeld, aber Betroffene haben dennoch Anspruch auf eine freiwillige Beratung zweimal jähr . Diese Beratungsbesuche werden ebenfalls von der Pflegeversicherung bez . Wenn Sie also Pflegegrad 1 haben und beispielsweise von Angehörigen unterstützt werden, können Sie die kostenlose Beratung in Anspruch nehmen, um Tipps zu erhalten und Unterstützungsmöglichkeiten zu besprechen – auch wenn keine Pflicht dazu besteht.


Gut beraten – Pflegegeld gesichert


Der Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI mag wie eine Pflichtaufgabe wirken, bringt aber für alle Beteiligten echten Mehrwert. Pflegebedürftige und Angehörige erhalten wertvolle Beratung, praktische Tipps und das gute Gefühl, mit der Pflege nicht alleine zu sein. Gleichzeitig stellt die Pflegekasse sicher, dass die Qualität der häuslichen Pflege stimmt – und Sie behalten weiterhin Anspruch auf Ihr Pflege . Versäumen Sie diese Termine nicht, denn sie sind Voraussetzung, um finanzielle Unterstützung zu behalten und die bestmögliche Pflege zu gewährleisten.

Mit einem kompetenten Partner wie Sebat Pflege in Frankfurt wird der Beratungseinsatz zum unkomplizierten Termin, der Ihnen Sicherheit gibt. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen rund um den Beratungseinsatz oder generell zur Pflege zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite und unterstützen Sie dabei, die Pflege Ihres Angehörigen bestmöglich zu gestalten – fachkundig, herzlich und zuverlässig. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin, damit Sie rundum gut versorgt sind und Ihr Pflegealltag ein Stück leichter wird.


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