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Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI: Pflichttermin für alle Pflegegeldempfänger
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, müssen regelmäßig einen Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen lassen. Der Einsatz dient der Qualitätssicherung, ist kostenlos und kann auch per Videoberatung erfolgen.
In unserem Blog erfahren Sie, wie oft der Einsatz nötig ist, was dabei passiert und warum er für den Erhalt des Pflegegeldes so wichtig ist. Jetzt informieren und Pflegegeld sichern!
21. Apr.8 Min. Lesezeit
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